Egal wohin Ihre Träume Sie tragen – Ihre Möbel tragen wir!
Tipps im Bereich der erstattungsfähigen Wohnungswechsel
Bei allen beruflich veranlassten Umzügen können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern die Kosten, ganz oder anteilig erstatten. Richtlinie hierfür ist das Bundesumzugskostengesetz kurz BUKG und das Landesumzugskostengesetz kurz LUKG. Welche Kosten sogar steuerfrei ersetzt werden dürfen, ist ebenfalls im Bundesumzugskostengesetz geregelt.
Wohnungswechsel unter BUKG und LUKG Richtlinien
Sie sind im öffentlichen Dienst beschäftigt?
Dann können Sie ein sogenanntes Umzugsgeld von Ihrem Arbeitgeber erhalten.
Dies gilt für alle Beamten des öffentlichen Dienstes, Bedienstete von Landes- und Bundesbehörden, Universitäten. So auch Hausmeister, Forstbeamte und ähnliche Berufsgruppen.
Bezugsberechtigt sind auch Hinterbliebene der genannten Berufsgruppen.
Fordern Sie ein auf Sie maßgeschneidertes Angebot an, immer nach den aktuellen Richtlinien erstellt, immer verlässlich.
Krankenkassen und Berufsgenossenschaften
Unter gewissen Voraussetzungen erstatten Krankenkassen und Berufsgenossenschaften ihren Mitgliedern den Wohnungswechsel.
Wer pflegebedürftig ist und in eine behindertengerechte Wohnung umziehen muss, kann Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen.
Oft lohnt sich hierbei das direkte Gespräch.
Reden Sie mit uns über einen geglückten Start in die Zukunft!