Schumacher Umzüge für Senioren und Pflegebedürftige
Laut Bundespflegegesetz §40 SGB XI stehen Pflegebedürftigen Zuschüsse für Umzüge mit Umzugsfachspedition zu. Bereits ab Pflegestufe 1 können Sie einen Anspruch für eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme haben. Der Paragraf 40 Sozialgesetzbuch XI, Absatz 4 regelt alle Fragen, die mit Hilfsmittel und Wohnraumumfeld verbessernden Maßnahmen zusammenhängen.
Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, ändert sich leider vieles.
Tätigkeiten, die vorher noch alltäglich waren, gehen auf einmal nicht mehr alleine.
Wir bieten:
All Inclusive Umzüge
• Komplette Ein-/Auspackservice
• Montagen (wie Kleiderschränke, Betten, Anschluss Waschmaschinen, Küchenmontagen)
• Dübelarbeiten (z. B. für Lampen, Schuhschränke, Garderoben, Badschränke, Bilder u.v.m.)
Makellose Vorbereitung
• Planung und Vorbereitung durch Ihren Kundenberater, Ausführung Ihres Umzugs
• Detaillierte und individuelle Beratung, Abrechnung direkt mit der Pflegekasse
Wir von den Schumacher Umzügen verstehen, dass die Auseinandersetzung mit der Pflegekasse überfordernd sein kann. Dies muss aber nicht sein. Schumacher Umzüge sind von der Krankenkasse zugelassen und können Ihre wohnumfeldverbessernde Maßnahme direkt und unkompliziert mit der Krankenkasse abrechnen.
WICHTIG Der Antrag für einen Zuschuss muss vor dem Umzug gestellt werden!
Machen Sie Ihren Anspruch auf bis zu 4000 Euro brutto geltend! Wir vom Umzugsunternehmen Schumacher sind vom Anfang bis zum Ende an Ihrer Seite.